
Plan B - damit das Unternehmen weiterlebt
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit müssen jährlich in Deutschland über 2.000 Unternehmen schließen, weil die Nachfolge gar nicht oder nicht eindeutig geregelt ist. „Dies trifft selbst erfolgreiche Unternehmen mit guter Kapitalausstattung und ausreichender Liquidität“, warnt der Geschäftsfeldverantwortliche im Firmenkundengeschäft der Volksbank Bitburg eG, Harald Wirtz.
Wir geben Ihnen nun Hilfe zur Selbsthilfe: Mit dem „Plan B – der Notfallordner“ bieten wir Ihnen Informationen, Tipps, Checklisten und Arbeitshilfen an, dass beim unerwarteten Ausfall des Inhabers oder der Geschäftsführung durch Unfall, Krankheit oder Tod weiterhilft. „Mit dabei ist neben zwei praktischen Register-Ordnern eine CD-ROM, die wie ein Werkzeugkasten funktioniert. Hier gibt es unter anderem Checklisten oder Kalkulationstools“, so Wirtz weiter. Ein Vorteil: Der „Plan B – Notfallordner“ weist den Inhaber oder die Geschäftsführung frühzeitig auf die wichtigsten Fragen hin und zeichnet Wege zur Problemlösung auf.
Eile tut oft Not: Bereits eine 14-tägige ungeplante Abwesenheit kann für viele Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. So haben nur knapp 50 Prozent aller Unternehmer für eine Stellvertretung gesorgt. Auch Listen über wichtige Lieferanten und Kunden, Vollmachten für Konten, Passwörter, Codes und PINs für Computer, das Auffinden wichtiger Unterlagen und Schlüssel ist in vielen Unternehmen nicht geregelt, wenn der Unternehmenschef durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall ausfällt. Noch dramatischer ist die Situation, wenn der Unternehmensinhaber verstirbt. Hat er keinen letzten Willen formuliert, wird sein Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Häufig geht dann das Unternehmen auf mehrere Erben über. Uneinigkeit zwischen den Erben kann aber die Fortführung des Betriebes blockieren und damit seinen Bestand gefährden. Um dem Unternehmen einen geeigneten Nachfolger zu geben, das Familienvermögen zu sichern, Streit zu vermeiden und die Unternehmensnachfolge steuergünstig zu gestalten, ist deshalb ein Testament oder Erbvertrag unvermeidlich.
„Die Klärung dieser Fragen ist von vitalem Interesse des Unternehmers und seiner Angehörigen für die Fortführung des Betriebes, den Vermögenserhalt, aber auch den Ratingprozess“, so Harald Wirtz von der Volksbank Bitburg eG, der schon oft aus dem Mittelstand Anfragen nach praktischen Organisationshilfen dieser Art hatte. Wirtz betont in diesem Zusammenhang: „Viele Fragen können und sollten trotzdem auch künftig nur im Vieraugen-Gespräch geklärt werden. Dafür sind Ihre persönlichen Betreuer da, dafür stellen sie sich gerne zur Verfügung.
Wir geben Ihnen nun Hilfe zur Selbsthilfe: Mit dem „Plan B – der Notfallordner“ bieten wir Ihnen Informationen, Tipps, Checklisten und Arbeitshilfen an, dass beim unerwarteten Ausfall des Inhabers oder der Geschäftsführung durch Unfall, Krankheit oder Tod weiterhilft. „Mit dabei ist neben zwei praktischen Register-Ordnern eine CD-ROM, die wie ein Werkzeugkasten funktioniert. Hier gibt es unter anderem Checklisten oder Kalkulationstools“, so Wirtz weiter. Ein Vorteil: Der „Plan B – Notfallordner“ weist den Inhaber oder die Geschäftsführung frühzeitig auf die wichtigsten Fragen hin und zeichnet Wege zur Problemlösung auf.
Eile tut oft Not: Bereits eine 14-tägige ungeplante Abwesenheit kann für viele Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. So haben nur knapp 50 Prozent aller Unternehmer für eine Stellvertretung gesorgt. Auch Listen über wichtige Lieferanten und Kunden, Vollmachten für Konten, Passwörter, Codes und PINs für Computer, das Auffinden wichtiger Unterlagen und Schlüssel ist in vielen Unternehmen nicht geregelt, wenn der Unternehmenschef durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall ausfällt. Noch dramatischer ist die Situation, wenn der Unternehmensinhaber verstirbt. Hat er keinen letzten Willen formuliert, wird sein Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Häufig geht dann das Unternehmen auf mehrere Erben über. Uneinigkeit zwischen den Erben kann aber die Fortführung des Betriebes blockieren und damit seinen Bestand gefährden. Um dem Unternehmen einen geeigneten Nachfolger zu geben, das Familienvermögen zu sichern, Streit zu vermeiden und die Unternehmensnachfolge steuergünstig zu gestalten, ist deshalb ein Testament oder Erbvertrag unvermeidlich.
„Die Klärung dieser Fragen ist von vitalem Interesse des Unternehmers und seiner Angehörigen für die Fortführung des Betriebes, den Vermögenserhalt, aber auch den Ratingprozess“, so Harald Wirtz von der Volksbank Bitburg eG, der schon oft aus dem Mittelstand Anfragen nach praktischen Organisationshilfen dieser Art hatte. Wirtz betont in diesem Zusammenhang: „Viele Fragen können und sollten trotzdem auch künftig nur im Vieraugen-Gespräch geklärt werden. Dafür sind Ihre persönlichen Betreuer da, dafür stellen sie sich gerne zur Verfügung.

